Ref: 19712115. ImmoTESA bietet eine freistehende Villa auf einem 383 m² großen Grundstück an. Das Haus besticht durch Privatsphäre, viel Tageslicht und großes Renovierungspotenzial. Das zweistöckige Haus benötigt eine Komplettsanierung, sodass Sie jeden Raum nach Ihren Wünschen gestalten und an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es verfügt über ein einladendes Wohnzimmer mit Kamin, zwei Balkone und einen Garten mit Obstbäumen, der ein angenehmes und natürliches Ambiente schafft. Der Außenbereich bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ist ideal für den Bau eines Swimmingpools und die Schaffung eines herrlichen Freizeit- und Entspannungsbereichs für Familie und Freunde. Diese Immobilie mit großem Potenzial befindet sich in einer der begehrtesten Lagen von Barberà del Vallès, in der Nähe aller Verkehrsanbindungen und Annehmlichkeiten, nur 19 km von Barcelona entfernt und mit hervorragender Anbindung an die Autobahnen AP-7 und C-58 sowie das S-Bahn-Netz RENFE. Eine einmalige Gelegenheit, sich in privilegierter Lage ein ganz individuelles Zuhause zu schaffen. Der Käufer zahlt keine Maklergebühren; diese werden vollständig vom Verkäufer übernommen. Notar-, Grundbuch- und Steuerkosten sind nicht im Preis enthalten. Lage: Can Serra. Zustand: Komplett sanierungsbedürftig. Nutzfläche: 75 m² laut Nutzungsbescheinigung. Bebaute Fläche: 182 m² laut Grundbuch. Energieausweis Nr. VRV5H8SGJ / E - 465 kWh/m² Jahr und E - 98 kg CO₂/m² Jahr. Nutzungsbescheinigung CHB 03728915001, gültig bis 8. August 2031. Hochspannungsanschluss vorhanden. Großvermieter: Nein. AICAT-Registrierungsnummer: 9535. API-Nummer: A13008. Gemäß Artikel 20.1 des TRLDCU: Vom Käufer zu zahlende Steuern: Mehrwertsteuer: zum jeweils gültigen Satz (Gesetz 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer). Grundsteuer: [Hier fehlt der Text im Original]. - auf den höheren Wert von Verkaufspreis oder Katasterwert, wobei die Höhe je nach den Bedingungen des Käufers variiert (Königliches Gesetzesdekret 1/1993 vom 24. September, mit dem der konsolidierte Text des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und beurkundete Rechtsakte genehmigt wird). NOTAR UND GRUNDBUCH: Dies sind Gebühren, die einem Tarif unterliegen, wobei die geschätzten Kosten für Notar und Grundbuchamt variieren können (Königliches Dekret 1426/1989 vom 17. November, mit dem der Tarif der Notare genehmigt wird, und Königliches Dekret 1427/1989 vom 17. November, mit dem der Tarif der Grundbuchbeamten genehmigt wird).
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